Eingangsformel - Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung (DüngMProbV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.02.2009 BGBl. I S. 153
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-4 Ackerbau und Pflanzenbau
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 des Düngemittelgesetzes vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 77/535/EWG der Kommission vom 22. Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Probenahme und Analysemethoden von Düngemitteln (ABl. EG Nr. L 213 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 95/8/EG der Kommission vom 10. April 1995 zur Änderung der Richtlinie 77/535/EWG (ABl. EG Nr. L 86 S. 41).



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