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§ 1 - Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung (DüngMProbV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.02.2009 BGBl. I S. 153
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-4 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich



Für die Untersuchung von Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel gekennzeichnet sind, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln im Rahmen der amtlichen Überwachung (§ 12 Abs. 1 des Düngegesetzes) werden nach dieser Verordnung die Proben genommen und die Analysen durchgeführt.





 

Frühere Fassungen von § 1 Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.02.2009Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
vom 06.02.2009 BGBl. I S. 153
aktuell vorher 12.08.2006Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften
vom 27.07.2006 BGBl. I S. 1818
aktuellvor 12.08.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 DüngMProbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüngMProbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
V. v. 06.02.2009 BGBl. I S. 153
Artikel 3 DüBußGuaÄndV Änderung der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung
... vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1822) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe „§ 8 Abs. 1 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe ...

Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1818
Artikel 1 4. DüMiRÄndV Änderung der Probenahme- und Analyseverordnung - Düngemittel
...  „Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung". 2. In § 1 werden nach dem Wort „Düngemitteln" die Wörter „, die nicht als ...