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§ 3 - Wahrnehmungsverordnung (WahrnV)

V. v. 14.12.1994 BGBl. I S. 3812; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2446
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 424-1-7 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 3 Topographiestelle und Topographieabteilung



Auf die Wahrnehmung der Geschäfte der Topographiestelle und der Topographieabteilung durch Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte ist § 2 entsprechend anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 3 WahrnV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung
vom 18.12.2007 BGBl. I S. 3008

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 WahrnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WahrnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WahrnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 WahrnV Gemeinsame Vorschriften (vom 01.11.2008)
... Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 4 aufgeführten Geschäften werden auch Beamte des gehobenen Dienstes und ... Kosten des beigeordneten Vertreters. (2) Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 5 aufgeführten Geschäften werden Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 3 MarkenVuaÄndV Änderung der Wahrnehmungsverordnung
...  3. In § 7 Abs. 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 1 bis 6" durch die Angabe „§§ 1 bis 5" ersetzt.  ... vor Nummer 1 die Angabe „§§ 1 bis 6" durch die Angabe „§§ 1 bis 5" ersetzt.  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung
V. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 3008
Artikel 1 2. WahrnVÄndV
... oder die Änderung von Vertreterangaben betrifft." 3. In § 3 wird das Wort „Angestellte" durch das Wort „Tarifbeschäftigte" ... 7 Gemeinsame Vorschriften (1) Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 4 aufgeführten Geschäften werden auch Beamte des gehobenen Dienstes und ... Kosten des beigeordneten Vertreters. (2) Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 6 aufgeführten Geschäften werden Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare ...