§ 6 - Wahrnehmungsverordnung (WahrnV)

V. v. 14.12.1994 BGBl. I S. 3812; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2446
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 424-1-7 Gemeinsame Rechtsvorschriften
|

§ 6 (aufgehoben)


§ 6 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen V. v. 15. Oktober 2008 BGBl. I S. 1995 m.W.v. 1. November 2008

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 6 WahrnV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2008Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
vom 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung
vom 18.12.2007 BGBl. I S. 3008
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 6 WahrnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 WahrnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WahrnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 3 MarkenVuaÄndV Änderung der Wahrnehmungsverordnung
... bei Übertragungen von international registrierten Marken." 2. § 6 wird aufgehoben. 3. In § 7 Abs. 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe ... 3. In § 7 Abs. 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 1 bis 6 " durch die Angabe „§§ 1 bis 5" ersetzt.  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung
V. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 3008
Artikel 1 2. WahrnVÄndV
... der Marke oder die Änderung von Vertreterangaben betrifft." 6. In § 6 wird im Satzteil vor dem Doppelpunkt das Wort „Angestellte" durch das Wort ... des beigeordneten Vertreters. (2) Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 6 aufgeführten Geschäften werden Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed