§ 1 - Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (AltersVersErhV k.a.Abk.)

V. v. 11.03.1974 BGBl. I S. 681
Geltung ab 14.03.1974; FNA: 29-1-1 Statistik

§ 1



Über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung wird im Jahre 1974 eine Bundesstatistik durchgeführt.



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