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§ 1 - Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV)

V. v. 15.07.1970 BGBl. I S. 1150; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 05.08.1970; FNA: 7842-2-5 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 1 Anwendungsbereich



(1) Milcherzeugnisse im Sinne dieser Verordnung sind die in der Anlage 1 bezeichneten Erzeugnisse, soweit sie zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind.

(2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nur für das gewerbsmäßige Herstellen und Inverkehrbringen von Milcherzeugnissen. Dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Inverkehrbringen steht es gleich, wenn Milcherzeugnisse für Mitglieder von Genossenschaften oder ähnlichen Einrichtungen oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden.



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Frühere Fassungen von § 1 MilchErzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.04.2023Artikel 4 Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
vom 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 MilchErzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchErzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchErzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 MilchErzV (zu § 1 Abs. 1) (vom 29.12.2016)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Milcherzeugnisverordnung
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3282
Artikel 1 7. MilchErzVÄndV
... vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816), wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a  ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 4 LMBVVEV Änderung der Milcherzeugnisverordnung
... § 1 Absatz 3 der Milcherzeugnisverordnung vom 15. Juli 1970 (BGBl. I S. 1150), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Juni 2021 ...