Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 1 - Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV)

V. v. 15.07.1970 BGBl. I S. 1150; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 05.08.1970; FNA: 7842-2-5 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
|

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)



(hier nicht aufgeführt)





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 MilchErzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2016Artikel 3 Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich
vom 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
aktuell vorher 22.12.2016Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung
vom 16.12.2016 BGBl. I S. 2916
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Milcherzeugnisverordnung
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3282
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 MilchErzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MilchErzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchErzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MilchErzV Anwendungsbereich (vom 29.04.2023)
... Milcherzeugnisse im Sinne dieser Verordnung sind die in der Anlage 1 bezeichneten Erzeugnisse, soweit sie zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind.  ...
§ 2 MilchErzV Anforderungen an die Herstellung und Verpackung (vom 29.12.2016)
... Ungezuckerte Kondensmilch der Gruppe VII der Anlage 1 darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nach einem Verfahren wärmebehandelt worden ... Lebensmittel verwendet werden: 1. die in Spalte 1 Buchstabe b oder Spalte 3 der Anlage 1 genannten Lebensmittel, 2. Stärke und Speisegelatine bei a) ... Joghurterzeugnissen, Kefirerzeugnissen und Buttermilcherzeugnissen der Spalte 1 der Anlage 1 , die nach der Fermentation einer Wärmebehandlung von mehr als 50 °C unterzogen werden, ... geltenden Fassung bei Erzeugnissen der Gruppen VII bis IX, XIV und XV der Spalte 1 der Anlage 1 sowie den Standardsorten der Gruppen VII und VIII und den Standardsorten Nr. 1, 4, 7 und 10 der ... der Gruppen VII und VIII und den Standardsorten Nr. 1, 4, 7 und 10 der Gruppe IX der Anlage 1 , 4. Inulin bei Milchmischerzeugnissen der Gruppe XIV der Anlage 1.  ... Gruppe IX der Anlage 1, 4. Inulin bei Milchmischerzeugnissen der Gruppe XIV der Anlage 1. Beigegebene Lebensmittel im Sinne von Spalte 1 Buchstabe b der Gruppen XIV ... Lebensmittel im Sinne von Spalte 1 Buchstabe b der Gruppen XIV und XVI der Anlage 1 sind Lebensmittel, die bei der Herstellung von Milchmischerzeugnissen oder Molkenmischerzeugnissen ...
§ 3 MilchErzV Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften (vom 09.06.2021)
... 1. bei Milcherzeugnissen der Standardsorten die entsprechende Bezeichnung nach Spalte 2 der Anlage 1 und 2. bei Milcherzeugnissen, die nicht den Voraussetzungen einer Standardsorte ... den Voraussetzungen einer Standardsorte entsprechen, die Bezeichnung nach Spalte 1 Buchstabe a der Anlage 1 ; die Bezeichnung nach Spalte 1 Buchstabe a der Anlage 1 darf abweichend von Nummer 1 auch bei ... Bezeichnung nach Spalte 1 Buchstabe a der Anlage 1; die Bezeichnung nach Spalte 1 Buchstabe a der Anlage 1 darf abweichend von Nummer 1 auch bei Standardsorten der Gruppen VII bis XII der Anlage 1 ... a der Anlage 1 darf abweichend von Nummer 1 auch bei Standardsorten der Gruppen VII bis XII der Anlage 1 verwendet werden, wenn diese als Zutat bei der Kennzeichnung anderer Lebensmittel angegeben ...
§ 4 MilchErzV Besondere Kennzeichnungsvorschriften (vom 29.12.2016)
... in vom Hundert der Trockenmasse. (2) Wird bei einem Milcherzeugnis im Sinne der Anlage 1 der Laktosegehalt verringert, darf der Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Laktose nur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Milcherzeugnisverordnung
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3282
Artikel 1 7. MilchErzVÄndV
... geltenden Fassung bei Erzeugnissen der Gruppen VII bis IX, XIV und XV der Spalte 1 der Anlage 1 sowie den Standardsorten der Gruppen VII und VIII und den Standardsorten Nr. 1, 4, 7 und 10 der ... der Gruppen VII und VIII und den Standardsorten Nr. 1, 4, 7 und 10 der Gruppe IX der Anlage 1. " 3. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Den Gruppen VII bis ... den Standardsorten Nr. 1, 4, 7 und 10 der Gruppe IX der Anlage 1." 3. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Den Gruppen VII bis IX werden jeweils in Spalte 1 ...

Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich
V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
Artikel 3 MilchSonBeihVEV Änderung der Milcherzeugnisverordnung
... angefügt: „4. Inulin bei Milchmischerzeugnissen der Gruppe XIV der Anlage 1. " 2. Dem § 4 wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) ... Absatz 2 angefügt: „(2) Wird bei einem Milcherzeugnis im Sinne der Anlage 1 der Laktosegehalt verringert, darf der Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Laktose nur ...

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 18 EULMRDV Änderung der Milcherzeugnisverordnung
... wie folgt gefasst: „(1) Ungezuckerte Kondensmilch der Gruppe VII der Anlage 1 darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nach einem Verfahren wärmebehandelt worden ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2916
Artikel 2 KaseinVEV Änderung der Milcherzeugnisverordnung
... die Wörter „Absatz 2 Nummer 6" ersetzt. 4. In der Gruppe XII der Anlage 1 werden die Nummern 3 bis 6 aufgehoben. 5. In Anlage 3 werden die Nummern IV bis VI ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fleisch-Verordnung
neugefasst durch B. v. 21.01.1982 BGBl. I S. 89; aufgehoben durch Artikel 39 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Anlage 3 FlV (zu § 5 Abs. 1) (vom 15.08.2007)
... Molkenpulver" oder „mit Milcheiweiß" oder durch die Angabe der in Anlage 1 Gruppen IX, X und XII, Spalte 2 der Verordnung über Milcherzeugnisse aufgeführten ...