Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 5 Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SchwHKlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwHKlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Artikel 2 HdlKlRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... beginnend jeweils mit dem Tag der Aufzeichnung, geordnet aufzubewahren." 4. § 5 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen ...

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2014 BGBl. I S. 793
Artikel 1 EiuFleischHRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... 2 Absatz 5 ermittelten Muskelfleischanteils gekennzeichnet sind." 4. In § 5 Absatz 3 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. entgegen ...

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 2 EiFlRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... oder Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1182 erfüllt sind." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ordnungswidrigkeiten (1) ... erfüllt sind." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 36 Absatz 3 Nummer 3 ... oder sonstiges Gewebe von einem Schweineschlachtkörper entfernt." 5. Nach § 5 wird folgender § 6 angefügt: „§ 6 Überwachung, Duldungs- und ...

Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
Artikel 4 FleischGDVuHdlKlÄndV Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften
... Etiketten, die ohne Beschädigung nicht entfernbar sind, erfolgen." 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ordnungswidrigkeiten (1) ... sind, erfolgen." 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EWG) Nr. ...