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§ 48 - Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG)

§ 48 Ausstellung von Bescheinigungen



(1) 1Bescheinigungen nach Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1111 werden von dem Gericht ausgestellt, das die Entscheidung erlassen hat. 2Bescheinigungen nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1111 werden von dem Gericht ausgestellt, das die Vollstreckbarkeit der Entscheidung ausgesetzt oder eingeschränkt hat.

(2) 1Bescheinigungen nach Artikel 36 Absatz 1, Artikel 47 Absatz 1 und Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1111 werden beim Gericht des ersten Rechtszugs von dem Familienrichter, bei einem höheren Gericht von dem Vorsitzenden des zuständigen Senats für Familiensachen ausgestellt. 2Die Bescheinigungen sind ohne Anhörung des Antragsgegners auszustellen.

(3) 1Eine Ausfertigung der Bescheinigung nach Artikel 36 Absatz 1 und Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1111 ist dem Antragsgegner zuzustellen. 2Die Zustellung erfolgt von Amts wegen. 3Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb beantragt hat.

(4) 1Die Entscheidung des Familienrichters, mit der ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach Artikel 36 Absatz 1 oder nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1111 zurückgewiesen wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar. 2Eine Rechtsbeschwerde findet nicht statt.





 

Frühere Fassungen von § 48 IntFamRVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3424

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 48 IntFamRVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 IntFamRVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntFamRVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Artikel 2 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2666; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Anlage 1 FamGKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2023)
... über den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 57 AVAG, § 48 IntFamRVG , § 14 EUGewSchVG oder § 27 IntGüRVG oder auf Ausstellung des Formblatts oder der ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 19 RVG Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (vom 13.10.2023)
... a) § 1079 oder § 1110 der Zivilprozessordnung, b) § 39 Absatz 1 und § 48 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes , c) § 57, § 58 oder § 59 des Anerkennungs- und ...

Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
§ 14 RPflG Kindschafts- und Adoptionssachen (vom 01.01.2023)
... nach den §§ 10 bis 15, 20, 21, 32 bis 35, 38 bis 41, 44 bis 44c, 44f, 44h, 44j und 47 bis 50 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes dem Familiengericht obliegen, bleiben ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Artikel 1 VO2019/1111-DG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
... durch die Angabe „Kapitel IV der Verordnung (EU) 2019/1111" ersetzt. 36. Die §§ 48 und 49 werden durch die folgenden §§ 48 bis 50 ersetzt: „§ 48 ... (EU) 2019/1111" ersetzt. 36. Die §§ 48 und 49 werden durch die folgenden §§ 48 bis 50 ersetzt: „§ 48 Ausstellung von Bescheinigungen (1) ... 48 und 49 werden durch die folgenden §§ 48 bis 50 ersetzt: „ § 48 Ausstellung von Bescheinigungen (1) Bescheinigungen nach Artikel 36 Absatz 1 der ...
Artikel 2 VO2019/1111-DG Änderung des Rechtspflegergesetzes
... nach den §§ 10 bis 15, 20, 21, 32 bis 35, 38 bis 41, 44 bis 44c, 44f, 44h, 44j und 47 bis 50 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes dem Familiengericht obliegen, bleiben ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1964
Artikel 3 EUGewSchVGEG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... Abschnitt 2." c) In Nummer 1711 wird die Angabe „§ 57 AVAG oder § 48 IntFamRVG" durch die Angabe „§ 57 AVAG, § 48 IntFamRVG oder § 14 ... 57 AVAG oder § 48 IntFamRVG" durch die Angabe „§ 57 AVAG, § 48 IntFamRVG oder § 14 EUGewSchVG" ...
Artikel 4 EUGewSchVGEG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... das Komma und die Wörter „die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 48 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes, nach § 1110 der Zivilprozessordnung ... nach a) § 1079 oder § 1110 der Zivilprozessordnung, b) § 48 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes, c) § 57 des Anerkennungs- ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
G. v. 17.05.1898 RGBl. S. 189; aufgehoben durch Artikel 112 Abs. 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
§ 31 FGG
... Verfügung sind von der Geschäftsstelle des Gerichts erster Instanz zu erteilen. § 48 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162) bleibt ...