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§ 54 - Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG)

§ 54 Übersetzungen



Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.



 

Zitierungen von § 54 IntFamRVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 IntFamRVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntFamRVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
G. v. 31.01.2019 BGBl. I S. 54
Artikel 5 FreizügFG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
...  Abschnitt 11 Kosten §§ 51 bis 53 (weggefallen) § 54 Übersetzungen Abschnitt 12 Übergangsvorschriften § 55 ...