Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 6 EU/1215/2012DG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes ... durch das Wort „Vollstreckungsabwehrklage" ersetzt. 2. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Wirksamwerden der Entscheidung ... ersetzt. 2. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Wirksamwerden der Entscheidung (1) Der Beschluss nach § 20 wird erst mit ... Dem § 24 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Im Fall des § 22 Absatz 2 kann das Beschwerdegericht durch Beschluss die Vollstreckung des angefochtenen ...
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