§ 22 Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens zwei Jahre. Er vermittelt durch eine fachpraktische Ausbildungsphase und den Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung Polizeimanagement" (Public Administration Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Kriminal-Laufbahnverordnung
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1322
Artikel 1 1. KrimLVÄndV ... 19a Ausbildung, Prüfungen, Lehrende". c) Nach der Angabe zu § 22 wird folgende Angabe eingefügt: § 22a Ausbildung, Prüfungen, ... die Berufung von Lehrenden an Fachhochschulen bleiben unberührt." 4. § 22 wird wie folgt gefasst: § 22 Vorbereitungsdienst Der ... unberührt." 4. § 22 wird wie folgt gefasst: § 22 Vorbereitungsdienst Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens zwei Jahre. Er ... berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten." 5. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: § 22a Ausbildung, Prüfungen, ...
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