§ 1a Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung
1Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf
- 1.
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- 2.
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- 3.
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- 4.
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
- 5.
- die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern.
2§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt.
Frühere Fassungen von § 1a AtVfV
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interne Verweise§ 3 AtVfV Art und Umfang der Unterlagen (vom 31.12.2018) ... der unter Buchstabe e dargestellten Direktstrahlung und Abgabe radioaktiver Stoffe auf die in § 1a dargelegten Schutzgüter, einschließlich der Wechselwirkungen mit sonstigen Stoffen; ...
§ 4 AtVfV Bekanntmachung des Vorhabens (vom 31.12.2018) ... das Vorhaben während eines Genehmigungsverfahrens, in dem eine Prüfung nach § 1a durchzuführen ist, geändert, ist ein Absehen von einer zusätzlichen Bekanntmachung ... wenn bei der Änderung keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Auswirkungen auf in § 1a genannte Schutzgüter zu besorgen sind. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend. ...
§ 14a AtVfV Zusammenfassende Darstellung, begründete Bewertung (vom 29.07.2017) ... über die Genehmigung des Vorhabens bedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 1a genannten Schutzgüter einschließlich der Wechselwirkungen, 2. der Merkmale ... (2) Die Genehmigungsbehörde bewertet die Auswirkungen des Vorhabens auf in § 1a genannte Schutzgüter auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung nach den für ...
§ 18 AtVfV Teilgenehmigung ... Vorhaben, erstreckt sich im Verfahren zur Erteilung einer Teilgenehmigung die Prüfung nach § 1a im Rahmen der vorläufigen Prüfung im Sinne des Absatzes 1 auf die erkennbaren ... im Sinne des Absatzes 1 auf die erkennbaren Auswirkungen des gesamten Vorhabens auf in § 1a genannte Schutzgüter und abschließend auf die Auswirkungen, deren Ermittlung, ... für UVP-pflichtige Vorhaben auf zusätzliche oder andere erhebliche Auswirkungen auf in § 1a genannte Schutzgüter zu beschränken. Die Unterrichtung über ... Unterlagen nach § 1b beschränkt sich auf den zu erwartenden Umfang der Prüfung nach § 1a ; Absatz 2 gilt auch für die dem Antrag nach § 3 Abs. 2 zusätzlich ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenÖffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
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