Zitierungen von § 4 AtVfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AtVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtVfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 AtVfV Verlegung
... zu benachrichtigen. Sie können in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 1 durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt ...
§ 15 AtVfV Entscheidung (vom 15.12.2006)
... benachrichtigen; sind mehr als 300 Personen zu benachrichtigen, so kann die Benachrichtigung nach § 4 Abs. 1  ...
§ 16 AtVfV Inhalt des Genehmigungsbescheides (vom 29.07.2017)
... und rechtlichen Gründe, die die Behörde auch im Hinblick auf die Beachtung von § 4 zu ihrer Entscheidung bewogen haben, und die Behandlung der Einwendungen hervorgehen sollen; die ...
§ 17 AtVfV Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Bescheids (vom 29.07.2017)
... daß der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung in der in § 4 Abs. 1 vorgesehenen Weise bekanntgemacht werden; auf Auflagen ist hinzuweisen. (2) ...
§ 19b AtVfV Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes
... erstmals eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes beantragt, kann abweichend von § 4 Abs. 4 von einer Bekanntmachung und Auslegung des Vorhabens nicht abgesehen werden. Wäre ... einer Bekanntmachung und Auslegung des Vorhabens nicht abgesehen werden. Wäre nach § 4 Abs. 4 eine Beteiligung Dritter nicht erforderlich, kann die Genehmigungsbehörde davon absehen, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
Artikel 14 StrlSchNRV Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
... und 50" durch die Wörter „im Sinne des § 104" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 wird die Angabe „§ 47 Abs. 1" durch die Angabe „§ 99 Absatz 1" ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed