Zitierungen von § 6 Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 JMBStiftG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JMBStiftG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 JMBStiftG Beirat
... Nach Maßgabe der Satzung können stellvertretende Mitglieder berufen werden. § 6 Abs. 5 gilt entsprechend. (2) Der Beirat berät den Stiftungsrat und den Direktor ...


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