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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

§ 1 - Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (1. BesatzRAufhG k.a.Abk.)

G. v. 30.05.1956 BGBl. I S. 437; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 01.06.1956; FNA: 104-1 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 1



Die von den Besatzungsbehörden erlassenen, in der Anlage 1 dieses Gesetzes aufgeführten Vorschriften werden aufgehoben.



 

Zitierungen von § 1 Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 1. BesatzRAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BesatzRAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 1. BesatzRAufhG
... in den §§ 1 bis 3 bezeichnete Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ganz oder teilweise ihre ...
Anlage 1 1. BesatzRAufhG (zu § 1)