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Zitierungen von Artikel 40 Scheckgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 40 ScheckG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ScheckG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Deutsche Bundesbank
neugefasst durch B. v. 22.10.1992 BGBl. I S. 1782; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 3 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 23 BBankG Bestätigung von Schecks
... nach der Ausstellung zur Zahlung vorgelegt wird. Für den Nachweis der Vorlegung gilt Artikel 40 des Scheckgesetzes. (4) Der Anspruch aus der Bestätigung verjährt in zwei ...
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