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Artikel 6 - Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (KVEG)

Artikel 6 Berlin-Klausel


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

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Zitierungen von Artikel 6 KVEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 KVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Artikel 73 BMASBBG Auflösung des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes
...  Die Artikel 5 und 6 des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1578) werden ...