§ 1 Geltungsdauer, Anwendungsbereich
(1) Für die Planung des Baus und der Änderung von
- 1.
- Verkehrswegen der Eisenbahnen des Bundes,
- 2.
- Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen,
- 3.
- Verkehrsflughäfen,
- 4.
- Straßenbahnen im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690)
in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie von
- 5.
- Fernverkehrswegen im Sinne von Nummern 1 und 2 zwischen diesen Ländern und den nächsten Knotenpunkten des Hauptfernverkehrsnetzes des übrigen Bundesgebietes
gelten die besonderen Vorschriften dieses Gesetzes bis zum Ablauf des 16. Dezember 2006. Zu den Verkehrswegen gehören auch die für den Betrieb von Verkehrswegen notwendigen Anlagen.
(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Fernverkehrswege zwischen den in Absatz 1 Satz 1 genannten Ländern und den nächsten Knotenpunkten des Hauptfernverkehrsnetzes des übrigen Bundesgebietes im einzelnen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 11 VerkPBG Übergangsregelungen (vom 08.09.2015) ... ein Verfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes begonnen wurde, sind auch nach den in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Zeitpunkten nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen. ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
FernverkehrswegebestimmungsverordnungV. v. 03.06.1992 BGBl. I S. 1014; zuletzt geändert durch V. v. 14.04.2003 BGBl. I S. 529
Zitat in folgenden NormenFernverkehrswegebestimmungsverordnung
V. v. 03.06.1992 BGBl. I S. 1014; zuletzt geändert durch V. v. 14.04.2003 BGBl. I S. 529
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3691
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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