Eingangsformel - Verordnung über die leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung (VermBezV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3385
Geltung ab 18.12.2004 bis 31.12.2006; FNA: 860-3-27 Sozialgesetzbuch

Eingangsformel



Auf Grund des § 391 Abs. 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I. S. 594, 595) der durch Artikel 1 Nr. 222 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit vom 10. November 2004 (BGBl. I S. 2854) verordnet der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium des Innern:



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