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Zitierungen von § 23a ABBergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a ABBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ABBergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Offshore-Bergverordnung (OffshoreBergV)
Artikel 1 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 47 OffshoreBergV Durchführung der unabhängigen Überprüfung
... Überprüfung ist von Sachverständigen vorzunehmen, die hierfür nach § 23a der Allgemeinen Bundesbergverordnung oder nach anderen Vorschriften für ...
§ 52 OffshoreBergV Rohrleitungen
... der Unternehmer nur solche Schweißverfahren anwenden, deren Eignung durch einen nach § 23a der Allgemeinen Bundesbergverordnung anerkannten Sachverständigen bescheinigt worden ist. ... Rohrleitungen hergestellten Schweißnähte zerstörungsfrei durch einen nach § 23a der Allgemeinen Bundesbergverordnung anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866
Artikel 4 OffshoreBergRÄndV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... 3882) geändert worden ist," ersetzt. 4. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Anerkennung von Sachverständigen  ... 4. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Anerkennung von Sachverständigen (1) Ein Sachverständiger, der Aufgaben nach ...
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