Zitierungen von § 22c ABBergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22c ABBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ABBergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 ABBergV Ordnungswidrigkeiten (vom 06.08.2016)
... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet; 18. entgegen § 22c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig auffängt, 19. entgegen § 22c Absatz 1 Satz 3, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3, Lagerstättenwasser einbringt, ... Verbindung mit Absatz 2 Satz 3, Lagerstättenwasser einbringt, 20. entgegen § 22c Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3, Rückfluss oder Lagerstättenwasser ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig auffängt oder 21. entgegen § 22c Absatz 2 Satz 6 den Rückfluss unter Tage ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 13a WHG Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission (vom 11.02.2017)
... ist, dass der Stand der Technik eingehalten wird und insbesondere die Anforderungen nach § 22c der Allgemeinen Bundesbergverordnung vom 23. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1466), die zuletzt durch ...
§ 104a WHG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser (vom 11.02.2017)
...  (2) Die Nutzung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1, die nach § 22c Absatz 1 Satz 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung nicht mehr zulässig ist, bedarf keiner ... insbesondere folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. die Anforderungen nach § 22c Absatz 1 Satz 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und 2. die Anforderungen nach ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1972
Artikel 1 NatSchRFrackingÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... ist, dass der Stand der Technik eingehalten wird und insbesondere die Anforderungen nach § 22c der Allgemeinen Bundesbergverordnung vom 23. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1466), die zuletzt durch ... entsprechend. (2) Die Nutzung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1, die nach § 22c Absatz 1 Satz 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung nicht mehr zulässig ist, bedarf keiner ... folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. die Anforderungen nach § 22c Absatz 1 Satz 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und 2. die Anforderungen nach ...

Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 4 GesSchBÄndV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... 2 und 3" durch die Angabe „§§ 2 bis 6" ersetzt. 4. § 22c Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Für Vorhaben, für die vor dem 11. Februar ...

Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen
V. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1957
Artikel 2 FrackingV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... wie folgt geändert: 1. Nach § 22a werden die folgenden §§ 22b und 22c eingefügt: „§ 22b Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von ... der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt. § 22c Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und ... Nummer 17 werden folgende Nummern 18 bis 21 angefügt: „18. entgegen § 22c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig auffängt, 19. entgegen § 22c Absatz 1 Satz 3, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3, Lagerstättenwasser einbringt, ... mit Absatz 2 Satz 3, Lagerstättenwasser einbringt, 20. entgegen § 22c Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3, Rückfluss oder Lagerstättenwasser ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig auffängt oder 21. entgegen § 22c Absatz 2 Satz 6 den Rückfluss unter Tage ...


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