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Zitierungen von § 4 GüKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GüKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GüKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2272
Artikel 1 GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
... sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Betroffenen." 5. In § 4 wird das Wort „Erlaubnisbehörde" durch die Wörter „nach Landesrecht ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 23.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 47
Artikel 1 2. GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
... richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Betroffenen." 5. Die §§ 4 bis 7 werden durch die folgenden §§ 4 bis 7 ersetzt: „§ 4 ... Wohnsitz des Betroffenen." 5. Die §§ 4 bis 7 werden durch die folgenden §§ 4 bis 7 ersetzt: „§ 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft Die ... §§ 4 bis 7 werden durch die folgenden §§ 4 bis 7 ersetzt: „ § 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft Die nach Landesrecht zuständige ...
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