Zitierungen von § 7a GüKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a GüKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GüKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 GüKG Berechtigungs- und Versicherungsfreiheit (vom 27.02.2026)
... Berechtigung. Es besteht keine Versicherungspflicht nach § 7a ...
§ 19 GüKG Bußgeldvorschriften (vom 27.02.2026)
... nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 6. (aufgehoben) 6a. entgegen § 7a Abs. 4 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass ein dort genannter Nachweis mitgeführt wird, 6b. ... dafür sorgt, dass ein dort genannter Nachweis mitgeführt wird, 6b. entgegen § 7a Abs. 4 Satz 2 ein Versicherungsnachweis nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2272
Artikel 1 GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
... und Kontrollberechtigten auf Verlangen auszuhändigen." 8. § 7a Absatz 5 wird aufgehoben. 9. § 7b wird wie folgt geändert: a) In ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 23.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 47
Artikel 1 2. GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
... zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt worden sind." 6. Nach § 7a Absatz 4 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: „Der Versicherungsnachweis kann statt ... keiner güterkraftverkehrsrechtlichen Berechtigung. Es besteht keine Versicherungspflicht nach § 7a ." 12. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die ...


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