... 2. einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 3 oder 4 oder § 23 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 5 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit ...
... erforderlich für Beförderungen, die nach § 2 Absatz 1 oder auf Grund von § 23 Absatz 2 und 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes von den Bestimmungen dieses Gesetzes ...
... Auslagen, Ermächtigungen § 22 Gebühren und Auslagen § 23 Ermächtigungen zum Erlass von Durchführungsbestimmungen". 2. § 1 ... bb werden die Wörter „Mittelpunkt des Standorts des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 der Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung" durch die Wörter ... das Komma und das Wort „Übergangsregelungen" gestrichen. 24. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort ...
... die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt. 3. In § 23 Absatz 2, 3 Satz 1 und 4 Satz 1 und 2 sowie Absatz 5 werden jeweils die Wörter ...
... nicht erforderlich für Beförderungen, die nach § 2 Abs. 1 oder auf Grund von § 23 Abs. 2 und 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen ...