Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2020 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/zur Film- und Videoeditorin (VideoedAusbV k.a.Abk.)

V. v. 29.01.1996 BGBl. I S. 125; aufgehoben durch § 20 V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 300
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-199 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der zuletzt durch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 17. November 1994 (BGBl. I S. 3667) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie:



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