Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Auswählen und Bereitstellen von Werkzeugen, Geräten und Anlagen sowie Herstellen der Betriebsbereitschaft,
- 6.
- Planen, Bewerten und Beeinflussen von Entwicklungs- und Kopierprozessen,
- 7.
- Planen von Arbeitsabläufen sowie Vorbereiten und Einrichten von technischen Geräten und Anlagen für Film- und elektronische Produktionen,
- 8.
- Ordnen und Prüfen von Bild- und Tonmaterial für die Montage,
- 9.
- Vorbereiten von Bild- und Tonmontagen,
- 10.
- Ausführen von Bild- und Tonmontagen,
- 11.
- Anfertigen von Bildeffekten,
- 12.
- Vorbereiten und Ausführen des Bildschnitts am Mischpult,
- 13.
- Synchronisieren,
- 14.
- Anfertigen von Tonmischungen,
- 15.
- Kontrollieren und Archivieren von Bild- und Tonmaterial.