Zitierungen von § 7 KrPflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 KrPflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrPflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 61 PflAPrV Übergangsvorschriften (vom 16.12.2023)
... nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung zuzuordnen. (1c) Im ... nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung zuzuordnen. (1d) Der praktische ... nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung zuzuordnen. (1e) Für die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... Stellen nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung zuzuordnen. (1c) Im mündlichen ... Stellen nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung zuzuordnen. (1d) Der praktische Teil ... Stellen nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung zuzuordnen. (1e) Für die ...


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