Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.07.2017 aufgehoben
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§ 19 - Signaturverordnung (SigV)

V. v. 16.11.2001 BGBl. I S. 3074; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Geltung ab 22.11.2001; FNA: 9020-12-1 Allgemeines Fernmelderecht
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§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; gleichzeitig tritt die Signaturverordnung vom 22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2498), geändert durch die Verordnung vom 22. Juni 2000 (BGBl. I S. 981), außer Kraft.



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