Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben

§ 4 - Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG-KostV)

V. v. 08.11.1994 BGBl. I S. 3450; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 119 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 25.11.1994; FNA: 940-9-18 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 4



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz vom 15. Januar 1979 (BGBl. I S. 77), geändert durch die Verordnung vom 15. Februar 1982 (BGBl. I S. 178), außer Kraft.



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