Zitierungen von § 6 STzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 STzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in STzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
Artikel 1 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 6 SGleiG Personalwerbung, externe Stellenausschreibungen, Dienstpostenbekanntgabe
... übereinstimmen. Es ist darauf hinzuweisen, wenn auf dem Dienstposten nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nicht möglich ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 7 BwAttraktStG Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
... durch die Wörter „Absätze 1 und 2 gelten" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 6 Ausschlüsse und Beschränkungen". b) Absatz 1 wird wie folgt ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 8 BwEinsatzBerStG Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
... ist spätestens mit der Heranziehung zum Wehrdienst zu entscheiden." 3. Dem § 6 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht im Fall ...

Erste Verordnung zur Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
V. v. 07.09.2009 BGBl. I S. 3014
Artikel 1 1. STzVÄndV
... der Einheit oder der Dienststelle nicht in Frage kommt, insbesondere nach den Kriterien des § 6 Absatz 1 ausgeschlossen ist. Die Teilzeitbeschäftigung oder ihre Verlängerung soll nur ...


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