Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 6b - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV)

V. v. 06.12.1994 BGBl. I S. 3786; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 21.12.1994; FNA: 2124-20-2 Hebammen und Heilhilfsberufe
| |

Anlage 6b (zu § 21a Absatz 3) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung



Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung (BGBl. 2016 I S. 934)




Anzeige


 

Frühere Fassungen von Anlage 6b PhysTh-APrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.04.2016Artikel 27 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
vom 18.04.2016 BGBl. I S. 886

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 6b PhysTh-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6b PhysTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PhysTh-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21a PhysTh-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.10.2023)
... die bestandene Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6b erteilt. (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Personen, die sich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 27 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
... Über die bestandene Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6b erteilt. (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Personen, die sich gemäß ... ersetzt. 5. Nach Anlage 6 werden die folgenden Anlagen 6a und 6b eingefügt: „Anlage 6a (zu § 21a Absatz 2) Bescheinigung über die ... über die Teilnahme am Anpassungslehrgang (BGBl. 2016 I S. 934)] Anlage 6b (zu § 21a Absatz 3) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung  ...