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Änderung Anlage 8 PhysTh-APrV vom 23.04.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 8 PhysTh-APrV, alle Änderungen durch Artikel 27 EURLHuGBUG am 23. April 2016 und Änderungshistorie der PhysTh-APrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 8 PhysTh-APrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.04.2016 geltenden Fassung
Anlage 8 PhysTh-APrV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.04.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 27 G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8 (zu § 21a Absatz 7) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung


(Text neue Fassung)

Anlage 8 (zu § 21b Absatz 7) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung *)


(Textabschnitt unverändert)

Muster Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung (BGBl. 2013 I S. 3069)


vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidiert:

6. In den Anlagen 7 und 8 wird jeweils die Angabe '§ 21a' durch die Angabe '§ 21b' ersetzt.

(heute geltende Fassung) 
 

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