Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.06.2021 aufgehoben

§ 8 - Volkszählungsgesetz 1987 (VZG 1987 k.a.Abk.)

G. v. 08.11.1985 BGBl. I S. 2078; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649
Geltung ab 15.11.1985; FNA: 29-20 Statistik
| |

§ 8 Hilfsmerkmale


§ 8 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Hilfsmerkmale sind:

1.
bei der Volks- und Berufszählung:

Vor- und Familiennamen der Haushaltsmitglieder, Straße und Hausnummer; Name der Arbeits- oder Ausbildungsstätte; bei Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften Zahl der Personen, die dort ihre alleinige Wohnung haben;

2.
bei der Gebäude- und Wohnungszählung:

Straße und Hausnummer des Gebäudes; Vor- und Familienname oder Bezeichnung des Eigentümers oder Verwalters; Gemeinde, Straße, Hausnummer des Eigentümers oder Verwalters; bei der Wohnungszählung zusätzlich Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers;

3.
bei der Arbeitsstättenzählung:

Name, Bezeichnung von Arbeitsstätten und Unternehmen; Straße und Hausnummer; Bearbeiter des Fragebogens;

4.
bei den Nummern 1 bis 3 zusätzlich Telefonnummer.

(2) Die Hilfsmerkmale Straße und Hausnummer dürfen auch zur Bestimmung der Blockseite (§ 15 Abs. 4 Satz 3) und das Hilfsmerkmal Name der Arbeits- oder Ausbildungsstätte nach Absatz 1 Nr. 1 auch zur Überprüfung der Zuordnung der Erwerbstätigen zum Wirtschaftszweig verwendet werden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 8 Volkszählungsgesetz 1987

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 VZG 1987 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VZG 1987 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VZG 1987 Merkmale
... Verwendung bestimmt sind (Erhebungsmerkmale) oder die, vorbehaltlich der Regelung in § 8 Abs. 2 und § 15 Abs. 5, der Durchführung der Zählung dienen (Hilfsmerkmale). Als ...
§ 4 VZG 1987 Laufende Nummern und Ordnungsnummern
... übernommen werden. Diese Nummern dürfen nur Angaben nach den §§ 5 bis 8 über Gebäude-, Wohnungs-, Haushalts- und Unternehmenszugehörigkeit ...
§ 10 VZG 1987 Zähler
... Deutschen Demokratischen Republik, das Leerstehen der Wohnung und die Hilfsmerkmale nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 (ohne Angabe des Namens der Arbeits- oder Ausbildungsstätte) und § 8 Abs. 1 ... § 8 Abs. 1 Nr. 1 (ohne Angabe des Namens der Arbeits- oder Ausbildungsstätte) und § 8 Abs. 1 Nr. 3 (ohne Angabe des Bearbeiters des Fragebogens) selbst einzutragen. Dies gilt auch ...
§ 12 VZG 1987 Auskunftspflicht
... Wirkung. (6) Die Auskünfte über die Hilfsmerkmale Telefonnummer (§ 8 Abs. 1 Nr. 4) und Bearbeiter des Fragebogens (§ 8 Abs. 1 Nr. 3) sind ... die Hilfsmerkmale Telefonnummer (§ 8 Abs. 1 Nr. 4) und Bearbeiter des Fragebogens (§ 8 Abs. 1 Nr. 3) sind ...
§ 13 VZG 1987 Erhebungsvordrucke
... oder sachliche Verhältnisse enthalten, die über die Merkmale nach den §§ 5 bis 8 hinausgehen. (2) Die in den Erhebungsvordrucken enthaltenen Fragen können ... mündlich, die Vor- und Familiennamen der übrigen Haushaltsmitglieder (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) sowie der Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) ... (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) sowie der Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) mündlich oder entsprechend Absatz 4 schriftlich ...
§ 15 VZG 1987 Trennung und Löschung
... Die Hilfsmerkmale nach § 8 sind mit Ausnahme der Hilfsmerkmale Straße und Hausnummer sowie Name der Arbeits- oder ... Straße und Hausnummer sowie Name der Arbeits- oder Ausbildungsstätte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Name, Bezeichnung von Unternehmen und Arbeitsstätten nach § 8 Abs. 1 ... § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Name, Bezeichnung von Unternehmen und Arbeitsstätten nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 unverzüglich nach Durchführung der Eingangskontrollen bei den statistischen ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed