Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

V. - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG (DeutschePostAGDiszAnO k.a.Abk.)

A. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3355; aufgehoben durch § 7 A. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2189
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2031-4-3 Disziplinarrecht
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V. Vertretung des Dienstherrn bei Klagen gegen Disziplinarentscheidungen



Für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen der Beamtinnen und Beamten sowie der Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten gegen Disziplinarentscheidungen der Stelleninhaber mit den Befugnissen eines Dienstvorgesetzten gilt Abschnitt II der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Post AG vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1726) mit der Maßgabe, dass die Befugnis der Stelle obliegt, die nach Abschnitt IV dieser Anordnung zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte befugt ist.



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