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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PapIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PapIndMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PapIndMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 26 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung
... wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1" durch die Wörter „den §§ 2 bis 4" ersetzt. 2. ... Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1" durch die Wörter „den §§ 2 bis 4" ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 ...
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