§ 17 - Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft


§ 17 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Für die Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten die §§ 1568a und 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts G. v. 6. Juli 2009 BGBl. I S. 1696 m.W.v. 1. September 2009

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Frühere Fassungen von § 17 LPartG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
vom 06.07.2009 BGBl. I S. 1696

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 17 LPartG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 LPartG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 269 FamFG Lebenspartnerschaftssachen (vom 22.12.2018)
... der Einwilligung zur Annahme als Kind, 5. Wohnungszuweisungssachen nach § 14 oder § 17 des Lebenspartnerschaftsgesetzes , 6. Haushaltssachen nach § 13 oder § 17 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, ... oder § 17 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, 6. Haushaltssachen nach § 13 oder § 17 des Lebenspartnerschaftsgesetzes , 7. den Versorgungsausgleich der Lebenspartner, 8. die gesetzliche ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 7 ZuGewAusglÄndG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... 13 Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben". 2. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der ... bei Getrenntleben". 2. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung ...

Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen (vom 12.07.2008)
... frei. Der Standesbeamte des danach zuständigen Standesamts hat die in § 17 in Verbindung mit den §§ 15, 16 des Personenstandsgesetzes bezeichneten Angaben unter ...


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