§ 19 - Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

§ 19 (aufgehoben)


§ 19 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts G. v. 6. Juli 2009 BGBl. I S. 1696 m.W.v. 1. September 2009

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Frühere Fassungen von § 19 LPartG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
vom 06.07.2009 BGBl. I S. 1696

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 19 LPartG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 LPartG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 1 LPartRÜG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... Unterhaltsberechtigten gehen dem früheren Lebenspartner vor." 8. Nach § 19 werden folgende §§ 20 und 21 angefügt: „§ 20 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 7 ZuGewAusglÄndG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend." 3. Die §§ 18 und 19 werden ...


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