Zitat in folgenden NormenGesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 1 LPartRÜG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ... c) In Absatz 5 wird die Angabe „Abs. 1 und 3" gestrichen. 6. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Unterhalt bei Getrenntleben Leben ... und 3" gestrichen. 6. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Unterhalt bei Getrenntleben Leben die Lebenspartner getrennt, so kann ein ... dass die gegenseitige Unterhaltspflicht der Lebenspartner sich weiter nach den §§ 5, 12 und 16 in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung dieses Gesetzes bestimmen soll. Absatz 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
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