Eingangsformel - Fünfte Verordnung über die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG§45aV 5 k.a.Abk.)

G. v. 10.04.1990 BGBl. I S. 741
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 9240-1-11 Personenbeförderung

Eingangsformel



Auf Grund des § 45a Abs. 5 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9240-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2439) eingefügt worden ist, verordnet der Bundesminister für Verkehr:



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