Gastställe unterliegen der Aufsicht durch den beamteten Tierarzt. Sie müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
- 1.
- Die Ställe müssen einen flüssigkeitsundurchlässigen Boden und glatte Wände haben. Sie müssen ausreichend beleuchtbar sein.
- 2.
- Die Stalleinrichtung, insbesondere Zwischenwände, Krippen, Tränken und Vorratsbehälter, muss aus leicht zu reinigendem und zu desinfizierendem Material sein.