§ 87 (aufgehoben)
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 1 LwForschNOG Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ... (2) Vorbehaltlich des § 46 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes und des § 87 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes sind die bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft ... (4) Vorbehaltlich des § 46 Abs. 4 des Pflanzenschutzgesetzes und des § 87 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes werden die bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft ... Tätigkeit das Friedrich-Loeffler-Institut benannt wird." 2. Folgender § 87 wird angefügt: „§ 87 (1) Die bei der ... wird." 2. Folgender § 87 wird angefügt: „§ 87 (1) Die bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft tätigen ... 57 betreffende Zeile gestrichen. 2. § 57 wird aufgehoben. (3) § 87 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, ...
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