Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2014 aufgehoben
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§ 16 - Tierseuchengesetz (TierSG)

neugefasst durch B. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1260, 3588; aufgehoben durch § 45 G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1324, 3942
Geltung ab 03.04.1980; FNA: 7831-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 16


§ 16 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Viehmärkte, Viehhöfe, Viehausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art, Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Viehsammelstellen und Schlachtstätten sind durch den beamteten Tierarzt zu beaufsichtigen.

(2) Jahr- und Wochenmärkte, auf denen Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird, können von der zuständigen Behörde ausnahmsweise von der Beaufsichtigung befreit werden.

(3) Die Beaufsichtigung kann auf die zu Handelszwecken oder zum Verkauf zusammengebrachten Hunde, Katzen oder Viehbestände, auf Tierschauen, auf die durch behördliche Anordnung veranlasste Zusammenziehung von Vieh, auf Tierhaltungen, auf Tierkliniken und auf sonstige Betriebe und Einrichtungen, von denen die Gefahr einer Tierseuche ausgehen kann, ausgedehnt werden.

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Zitierungen von § 16 TierSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 TierSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 78 TierSG
... wirksamen Ausführung der in den §§ 16 , 17, 17b, 19 bis 29 bezeichneten Maßregeln können 1. eine Anzeige über ... das Einbringen oder die Abgabe von Fischen oder d) die in den §§ 16 , 17 und 17b aufgeführten Betriebe, Unternehmen oder Veranstaltungen sowie 2. eine ...
§ 79 TierSG (vom 15.12.2010)
... Gefährdung von Tierbeständen durch Tierseuchen nach Maßgabe der §§ 16 bis 17a, 2. zum Schutz gegen die besondere Gefahr, die für Tierbestände von ... oder Bekämpfung von Tierseuchen Verfügungen nach Maßgabe der §§ 16 , 17, 17b Abs. 1 Nr. 4, §§ 18 bis 30, auch in Verbindung mit § 62, der §§ ...
§ 79a TierSG
... auf Tiere Vorschriften in entsprechender Anwendung 1. der §§ 16 bis 17a, 2. der §§ 17b und 17h, 3. des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 9 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Schweinepest-Verordnung
... In § 11d Absatz 2 werden im letzten Satzteil die Wörter „nach den §§ 16 bis 17a, 18 bis 30 und 78 des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter „nach den ...
Artikel 28 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2 werden die Wörter „nach § 16 Absatz 2 des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter „nach § 25 Absatz 2 des ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
neugefasst durch B. v. 24.03.2003 BGBl. I S. 381; aufgehoben durch § 49 V. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1274
§ 3 ViehVerkV Viehausstellungen, Viehmärkte
... Viehmärkte geringen Umfangs und für Jahr- und Wochenmärkte, die nach § 16 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes von der amtstierärztlichen Beaufsichtigung befreit sind, kann ...


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