Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2014 aufgehoben
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§ 82a - Tierseuchengesetz (TierSG)

neugefasst durch B. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1260, 3588; aufgehoben durch § 45 G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1324, 3942
Geltung ab 03.04.1980; FNA: 7831-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 82a



Die §§ 81 und 82 gelten entsprechend für Drittländer, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.



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