Änderung Anlage 3 HRV vom 01.01.2007

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Anlage 3 HRV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung
Anlage 3 HRV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; dieses geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 39) Muster (Vorderseite)


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 33 Absatz 5) Muster für Registerbekanntmachungen


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[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],

Aktenzeichen: [Registernummer]

[Anlass der Bekanntmachung]

[ggf. Datum der Eintragung]

[Registernummer], [Firma], [Rechtsform], [Sitz],

[Inhalt der Bekanntmachung]

Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].




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