interne Verweise§ 17 HRV (vom 01.08.2022) ... Eine versehentlich vorgenommene Rötung oder Kenntlichmachung nach § 16 oder § 16a ist zu löschen oder auf andere eindeutige Weise zu beseitigen. Die Löschung ...
§ 30a HRV Ausdrucke (vom 01.08.2022) ... oder auf andere Weise nach § 16 als gegenstandslos kenntlich gemacht sind, die nach § 16a gekennzeichneten Eintragungen sowie die Angaben in den Spalten § 40 (HR A) Nr. 6 Buchstabe b ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen ... verständlicher Form zu wiederholen." 9. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Kennzeichnung bestimmter Eintragungen ... 9. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Kennzeichnung bestimmter Eintragungen Diejenigen Eintragungen, die lediglich andere ... Eine versehentlich vorgenommene Rötung oder Kenntlichmachung nach § 16 oder § 16a ist zu löschen oder auf andere eindeutige Weise zu beseitigen. Die Löschung oder ... oder auf andere Weise nach § 16 als gegenstandslos kenntlich gemacht sind, die nach § 16a gekennzeichneten Eintragungen sowie die Angaben in den Spalten § 40 (HR A) Nr. 6 Buchstabe b ... Angabe „§ 58a der Handelsregisterverfügung" durch die Angabe „§ 16a der Handelsregisterverordnung" ersetzt. b) In der Fußnote ++) wird das Wort ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
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