Änderung § 78a GWB vom 22.12.2007

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§ 78a GWB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.12.2007 geltenden Fassung
§ 78a GWB n.F. (neue Fassung)
in der am 09.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
(Text alte Fassung)

§ 78a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 78a (aufgehoben)





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