Änderung § 115a GWB vom 24.04.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 115a GWB, alle Änderungen durch Artikel 1 VergabeRModG am 24. April 2009 und Änderungshistorie des GWB

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§ 115a GWB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.04.2009 geltenden Fassung
§ 115a GWB n.F. (neue Fassung)
in der am 24.04.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 790
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 115a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht


vorherige Änderung

 


Soweit dieser Unterabschnitt Regelungen zum Verwaltungsverfahren enthält, darf hiervon durch Landesrecht nicht abgewichen werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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