§ 155 GWB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 18.04.2016 geltenden Fassung | § 155 GWB n.F. (neue Fassung) in der am 18.04.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203 |
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(Text alte Fassung) § 155 (neu) | (Text neue Fassung)§ 155 Grundsatz |
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