Zitierungen von § 178 GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 178 GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 173 GWB Wirkung (vom 02.04.2020)
... solange nicht das Beschwerdegericht die Entscheidung der Vergabekammer nach § 176 oder § 178  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)
G. v. 11.07.2022 BGBl. I S. 1078
§ 6 BwBBG Beschleunigte sofortige Beschwerde
... des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nicht anzuwenden. (5) § 178 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschwerdeentscheidung innerhalb einer Frist von ... wobei dieser Zeitraum vier Wochen nicht überschreiten soll. Abweichend von § 178 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entscheidet das Gericht stets in der Sache selbst. (6) Für das Beschwerdegericht ...

LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 802; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 184
§ 9 LNGG Beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren 3)
... nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. 7. § 178 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschwerdeentscheidung innerhalb einer Frist von ... die Beteiligten einmalig um höchstens zwei Wochen verlängern. Abweichend von § 178 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entscheidet das Gericht stets in der Sache selbst. 8. Für das Beschwerdegericht ...


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